Spielsperre nach Gelb-Roter Karte!

Mit der offiziellen Veröffentlichung in den „Amtlichen Mitteilungen“ möchte der Westdeutsche Fußball- und Leichtathletikverband (WFLV) nochmals ausdrücklich auf die Änderungen in der Rechts- und Verfahrungsordnung zum § 9 „Automatische Sperre“ hinweisen. Demnach werden ab der kommenden Saison im Amateurfußball von Nordrhein-Westfalen alle Spielerinnen und Spieler, die durch eine Gelb-Rote Karte vom Platz gestellt werden, bis runter in die Kreisligen auch für die nächstfolgende Partie ihrer Mannschaft gesperrt.

Dies hat der WFLV-Beirat auf Empfehlung des WFLV-Präsidiums gemäß § 25 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 7 der Verbandssatzung, vorbehaltlich der Zustimmung durch den nächsten Verbandstag, beschlossen.

Die automatische Sperre, für die es keines Verfahrens oder eine besonderen Benachrichtigung bedarf, wird ab dem 1. Juli 2013 gültig. „Wir wollen die Fülle der Gelb-Roten Karten reduzieren und setzen auf mehr Fair-Play“, sagte WFLV-Präsident Hermann Korfmacher. Eine Spielsperre nach der sogenannten „Ampelkarte“ gibt es bislang nur in den höchsten deutschen Spielklassen bis zur Regionalliga. Von der Oberliga abwärts zieht Gelb-Rot – bis zum 30. Juni 2013 – nur den Platzverweis für das jeweilige Match nach sich. Weitere Konsequenzen für eine Gelb-Rote Karte, die etwa für ein taktisches Foulspiel in der 90. Minute gezeigt wurde, gab es bislang nicht.

Die neue Regelung gilt auch für die Amateur-Spielklassen im Frauenfußball.