Künftig Spiel- statt Wochensperre?

In den meisten Ligen des Fußballverbandes Niederrhein steht am Wochenende der letzte Spieltag vor der Winterpause an. Viele Fußballer werden sich dann absichtlich die fünfte Gelbe Karte abholen.

Das bedeutet auch, dass sich gerade gegen Ende der Partien wieder einige ungewöhnliche Szenen abspielen werden. Torschützen reißen sich auch beim Ehrentor zum 1:4 das Trikot vom Leib, bei Lappalien wird gemeckert, bei wenig gefährlichen Situationen am Trikot gezogen oder der Ball absichtlich mit der Hand gespielt. Das alles hat einen einfachen Grund: Diese Spieler wollen sich die fünfte Gelbe Karte abholen.

Anders als bei den Profis gilt die Sperre nach der fünften Gelben Karte bei den Amateuren nämlich nicht auf jeden Fall für das nächste Punktspiel, was ja dann im neuen Jahr wäre. Im Reglement heißt es zwar, dass die Sperre für das nächstfolgende Pflichtspiel gilt, sie aber längstens bis zum Ablauf von zehn Tagen Gültigkeit besitzt. Das bedeutet, dass jeder, der sich vor der Winterpause seine Gelbsperre abholt, beim Neustart im neuen Jahr spielberechtigt ist. Er kann sich dann wieder vier Gelbe Karten leisten, ehe bei der zehnten Verwarnung wieder eine Sperre fällig wird.

Gut möglich ist es allerdings, dass in diesem Jahr zum letzten Mal die Möglichkeit besteht, die Gelbsperre in der Winterpause abzusitzen. „Eine Umstellung von einer Wochensperre auf eine Spielsperre wird derzeit in den Gremien beraten“, sagt Roland Leroi, Pressesprecher des Westdeutschen Fußball-Verbandes, auf BBV-Frage.

Bereits auf dem vergangenen WFV-Verbandstag im Sommer habe der Kreis Euskirchen den Antrag gestellt, dass sich der Satzungsausschuss mit diesem Thema beschäftigt. „Die Diskussion gibt es ja schon lange. Im Profi-Fußball ist die Regel ja auch längst umgesetzt“, sagte Leroi. Dennoch sei es völlig offen, ob sie auch im Amateurfußball – dann von der Regionalliga hinunter bis in die Kreisligen – beschlossen wird. Sollte es so kommen, wird sie vermutlich zur neuen Saison gelten. Leroi wollte sich zwar zu einem möglichen Zeitpunkt nicht äußern. In der Regel werden die Spielordnungen aber jeweils zum Start einer neuen Spielzeit angepasst.

Quelle: BBV, B. Brinkmann, 12.12.19