Corona-Regeln der DJK TuS Stenern!

Der Vereinsvorstand der DJK TuS Stenern 1955 e.V. stellt zur Einhaltung der Corona-Schutzverordnung der Stadt Bocholt b.a.w. folgende Regeln für den Sportbetrieb a) auf unserem Vereinsgelände am Hemdener Weg 165 bzw. b) in der Turnhalle der Liebfrauen- Grundschule „In der Dille“ auf:

GRUNDREGELN:

– Der Mindestabstand von 1,5 m ist grundsätzlich einzuhalten

– Personen mit Symptomen auf eine COVID 19 Erkrankung dürfen die Anlagen nicht betreten, ebenso wenig Zuschauer

– Kinder unter 12 Jahren dürfen die Sportanlagen nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten

– Alle Kabinen, Duschen, Terrassen (um das gesamte Vereinsheim herum, incl. der vor den Tennisplätzen), sowie weitere Räumlichkeiten bleiben gesperrt und dürfen nicht genutzt werden

– Die auf der Platzanlage bereitgestellten Desinfektionsmittel sind gemäß den Hygiene-Vorgaben zu nutzen

– Personenansammlungen sind weder vor noch während noch nach dem Trainingsbetrieb zulässig

– Die Sportanlage ist unmittelbar nach Beendigung des Sports zu verlassen

– Individuelle Strafen durch Missachtung aller Vorgaben bzw. Verstößen gegen die CORONA-Schutzverordnung werden NICHT durch den Verein getragen, sondern sind durch die Mitglieder selbst bzw. dieErziehungsberechtigten zu übernehmen

Erweiterte Regularien:

Tennis
– Die Abstandsregeln sind durchgehend einzuhalten; dies betrifft das Betreten und Verlassen des Platzes, die Seitenwechsel / Pausen sowie die Nutzung der Sitzbänke

– Nur Einzelspiele erlaubt, keine Doppel (Ausnahme: Doppel innerhalb einer Familie)

– Es ist ein Belegungsbuch zu führen, in das sich jede(r) Spieler(in) mit Datum und Uhrzeit, sowie Unterschrift einzutragen hat; dieses ist durch den Abteilungsleiter/in wöchentlich im Vereinsbriefkasten adressiert an den Vorstand einzuwerfen

-Die Nutzung der Toiletten ist ausschließlich im Obergeschoss der Umkleiden zulässig; die Hygieneschutzvorschriften/-maßnahmen (Hinweisschild am Tür-Eingang zum Flur angebracht) sind uneingeschränkt einzuhalten

Für den Bereich Reha- u. Gesundheitssport bleibt der Sportbetrieb zunächst noch bis zum 30.05.2020 ausgesetzt.

Der Bereich Volleyball hat sich für die Nutzung der Beach-Anlage an die Vorgaben des Platzvereins TSV Bocholt zu halten.

Für den Bereich Fußball bleibt grundsätzlich für alle Mannschaften der Trainingsbetrieb zunächst noch bis zum 30.05.2020 ausgesetzt.

Für den Bereich Tischtennis kann der Sportbetrieb frühestens mit der Freigabe der Turnhallen durch die Stadt Bocholt wieder aufgenommen werden.

Für den Bereich Squash gelten die Vorgaben der Hallenbetreiberin der „Sportoase Am Hünting“.

Stenern, 10.05.2020
DJK TuS Stenern 1955 e.V.
Der Vorstand