Zur neuen Saison haben sich die Fußballregeln wieder ein wenig verändert.
Bocholt – Zum 1. Juli ist die neue Fußball-Saison offiziell gestartet. Damit einher gehen auch wieder Regeländerungen, die in diesem Jahr auf Amateurebene vor allem das Handspiel betreffen. „Die Regel wurde komplett überarbeitet. Es gibt nun drei Kriterien, die allerdings auch immer noch ein bisschen Auslegungssache sind“, sagte Jonas Böing-Messing, Schiedsrichter-Lehrwart im Kreis Rees/Bocholt.
Zum Einen gebe es das absichtliche Handspiel, das natürlich auch weiterhin als Handspiel gewertet werde.
Beim zweiten Kriterium rückt die Intention des Spielers in den Vordergrund. Vergrößert er die Abwehrfläche durch die Arme und Hände, ist dies nach wie vor strafbar; wenn es aber eine natürliche Körperbewegung ist, weiterhin nicht. Ist es aber gar nicht die Intention eines Spielers, den Ball zu spielen, dann wird das nicht als Handspiel gewertet. „Das ist etwa dann der Fall, wenn der eigene Mitspieler oder sogar der Spieler selbst sich den Ball an die Hand schießt und es überhaupt keine Absicht ist, auch wenn es eine unnatürliche Haltung ist. Bisher bestand die Möglichkeit, das zu pfeifen“, sagt Böing-Messing. Generell gilt, dass ein Handspiel vorliegen kann, wenn der Ball mit dem Arm unterhalb der Achselhöhle berührt wird. Mit der Schulter darf der Ball also durchaus gespielt werden.
Das dritte Kriterium betrifft das Handspiel vor einem Tor. Bisher wurde ein Treffer nicht anerkannt, wenn es zuvor ein Handspiel gab. Nun gilt, dass das unabsichtliche Handspiel unmittelbar mit dem Tor im Zusammenhang stehen muss. „Wenn ein Spieler anschließend noch zwei Spieler umdribbelt und dann trifft, gilt jetzt das Tor“, sagt Böing-Messing. Eine weitere Möglichkeit ist, dass ein Mitspieler direkt nach dem Handspiel das Tor erzielt. „Auch dann liegt nach dem Regelwerk keine Unmittelbarkeit mehr vor“, sagt Böing-Messing.
Neben dem Handspiel wurde aber auch die Regel nach einem Abstoß überarbeitet. Nachdem der Ball inzwischen im eigenen Strafraum angenommen werden darf, waren einige Torhüter hingegangen und hatten den Ball kurz zum Mitspieler gelupft, der ihn zurück in die Arme des Keepers spielte. „Das ist nun – wie zuvor auch schon bei Freistößen – offiziell verboten und wird nun mit einem indirekten Freistoß und einer Gelben Karte für den initiierenden Spieler, in diesem Fall der Torwart, geahndet. Bisher war dies mehr gelebte Praxis“, sagt Böing-Messing.
Zu guter Letzt wurde auch noch die Abseitsregel konkretisiert. Bringt der Abwehrspieler den Gegenspieler durch eine schlechte Abwehraktion – beispielsweise, weil er den Ball nicht richtig trifft – ins Spiel, gilt das wie bislang weiterhin nicht als Abseits, auch wenn der Stürmer sich vorher in einer Abseitsposition befand.
Anders sieht das aus, wenn durch diese Rettungsaktion ein ziemlich sicheres Tor verhindert werden soll, dann ist es neuerdings Abseits, wenn der Ball nun zum Stürmer gelangt. „Bei dieser Regel liegt meistens eine ziemliche Nähe zum Tor vor. Ich finde das eine sinnvolle Sache. Die Regel wurde an das Vorgehen beim Torhüter angepasst, um den Stürmer nicht übermäßig zu begünstigen“, sagt Böing-Messing.
Nächster Lehrgang startet im September
Lehrwart Jonas Böing-Messing weist schon jetzt darauf hin, dass es im September einen neuen Schiedsrichter-Anwärterlehrgang geben wird. An den vier Samstagen wird dann die Schulung samt Prüfung stattfinden. „Der genaue Ort steht noch nicht fest. Wer nähere Informationen haben möchte, kann sich aber schon jetzt an meinen Lehrwart-Kollegen Leon Tiemer (E-Mail: Leon.Tiemer@fvn.de) oder mich (E-Mail: Jonas.Boeing-Messing@fvn.de) wenden.“ Weitere Kontaktdaten und Informationen gibt es auf der Homepage des Kreises Rees/Bocholt (https://fvn.de/kreisreesbocholt).
Quelle: BBV, B. Brinkmann, 8.7.21