Erleichterungen für den Amateursport!

Neue Coronaschutzverordnung mit Erleichterungen für Amateursport

Ausschlaggebend ist der lokale Inzidenzwert der Stadt oder des Kreises Borken.

Bocholt (bri) Die seit Samstag gültige neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bietet Erleichterungen für den Amateursport. Entscheidendes Kriterium hierfür ist allerdings der lokale Inzidenzwert der Stadt oder des Kreises. Gestern lag dieser im Kreis Borken bei 59,5.

Ist dieser über 100 , bleibt es noch bei der bisherigen Regelung. Erlaubt ist dann weiterhin nur die kontaktlose Ausübung von Individualsport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands. Bei Kindern unter 14 Jahren ist Training mit maximal fünf Personen zulässig. Städte und Kommunen dürfen ihre Plätze dennoch sperren.

Liegt der Inzidenzwert zwischen 50 und 100 , ist kontaktfreier Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen erlaubt. Kontaktsport darf in Gruppen von bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten ausgeübt werden, zudem dürfen wieder bis zu 20 Kinder gemeinsam trainieren. Zuschauer sind unter freiem Himmel mit negativem Testergebnis wieder erlaubt (maximal 20 Prozent der Kapazität, maximal 500 Personen mit Sitzplan).

Liegt der Inzidenzwert gar unter 50 , ist Sport im Freien ohne Personen-Begrenzung erlaubt. Hallensport oder solcher in Fitness-Studios ist mit Test und Personen-Nachverfolgung möglich, der Kontaktsport innen orientiert sich an den allgemeinen Kontaktbeschränkungen (bis zu zehn Personen aus drei Haushalten) Zuschauer sind unter freiem Himmel auch ohne Test erlaubt (bis zu 20 Prozent der Kapazität, maximal 500 Personen), Zuschauer in Innenräumen nur auf Sitzplätzen mit negativem Test (bis zu 20 Prozent der Kapazität, maximal 250 Personen).

Quelle: BBV, B. Brinkmann, 17.05.21