Aus Zeitraum- werden Spielstrafen!

Wer bislang im Amateurfußball einen Platzverweis erhielt oder die fünfte Gelbe Karte sah, konnte Glück haben, dass die Strafe nicht zum Tragen kam. Damit ist nun Schluss. Der WDFV hat die Rechts- und Verfahrensordnung geändert.


Amateurfußballer, die eine Rote oder Gelb-Rote Karte sehen, müssen die Sperre künftig auch definitiv absitzen. Das geht aus der seit dem 1. Juli in Kraft getretenen überarbeiteten Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) hervor, die der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) veröffentlicht hat. Bisher wurden Spieler im Seniorenbereich nach einer Roten Karte zunächst automatisch für zwei Wochen – maximal zwei Spiele – gesperrt. Der Staffelleiter oder das Sportgericht konnten die Strafe entsprechend erhöhen.

Diese Regelung war unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum gespielt wird oder nicht. In der Winterpause konnte eine Sperre so schon mal wirkungslos bleiben. Eine Gelb-Rote Karte blieb ohne Folgen, wenn im Zeitraum von zehn Tagen, für den der Spieler gesperrt blieb, keine Partie anstand. Das ist nun anders.

Seit 1. Juli in Kraft

Die drei Verbände im WDFV – Niederrhein, Mittelrhein und Westfalen – , passen ihre Strafenregelung im Seniorenbereich den Profis an. „Darüber herrschte schon auf dem Verbandstag im vergangenen Jahr Einigkeit, es fehlte nur noch der Beschluss des Beirates, der nun erfolgt ist. Seit dem 1. Juli steht es nun in der Rechts- und Verfahrensordnung“, sagt Roland Leroi, Pressesprecher des WDFV. Das bedeutet, dass ab sofort sogenannte Spieltagsstrafen anstatt Zeitraumstrafen ausgesprochen werden.

Nach einer Roten Karte wird ein Akteur somit für eine bestimmte Anzahl an Spielen im gleichen oder höherrangigen Wettbewerb gesperrt. Das bedeutet aber nicht, dass nach einem Platzverweis in der Landesliga dennoch in der Bezirksliga gespielt werden kann. Als Wettbewerb ist hier die Art der Spiele gemeint. Am hochrangigsten sind Meisterschaftsspiele, darunter erfolgt die Abstufung in Pokalspielen. Freundschaftsspielen und Turnierspielen. Zwischen den Partien, in denen der Akteur gesperrt ist, kann künftig auch die Winterpause liegen. Nach einer Gelb-Roten Karte muss der Spieler künftig immer das nächste Spiel in demselben Wettbewerb aussetzen.

Der Verband hatte lange gezögert, die Regularien der Amateure denen der Profis anzugleichen, weil das mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden war. Das DFBnet macht es den Staffelleitern aber inzwischen leicht, die Vorgänge nachzuvollziehen.

Gelbsperre mit Folgen

Aber nicht nur ein Platzverweis wird künftig definitiv Konsequenzen haben, sondern auch die fünfte oder zehnte Gelbe Karte in einer Saison. Bislang zog auch das eine Zeitraumsperre nach sich. Das führte dazu, dass die Spieler etwa im letzten Spiel vor der Winterpause gerne zahlreiche Verwarnungen wegen Ballwegschießens, Trikotausziehens und dergleichen in Kauf nahmen, um die Sperre von einem Spiel und maximal zehn Tagen in der Winterpause abzusitzen. Der WDFV überlässt es laut des aktualisierten §8 der RuVO weiter den Landesverbänden, eine Regelung nach der jeweils fünften Gelben Karte zu finden. Der Fußballverband Niederrhein (FVN) kündigte gestern auf BBV-Anfrage an, dass es auch nach diesen Vergehen künftig eine Spielsperre von einer Partie geben wird. „Das wird definitiv so sein“, sagte Henrik Lerch. Pressesprecher des FVN. Er wies auch darauf hin, dass der Spieler diese fünf Gelbe Karten in derselben Liga sehen muss. „Wer beispielsweise drei Gelbe Karten in der Landesliga und zwei in der Bezirksliga sieht, wird nicht gesperrt“, so Lerch.

Bericht: Björn Brinkmann, BBV, 08.07.2020
Fotos: DJK TuS Stenern