Neue Regel bei der Gelbsperre!

Gelb-Rote KarteEs hat sich an den ersten Spieltagen herausgestellt, dass die im DFBnet-Spielbericht eingetragenen gelben Karten für einen Spieler jeweils nur für den Wettbewerb Meisterschaft und für die Mannschaft gelistet werden, in der er sie auch erhalten hat.

Für den Wettbewerb Pokal (Kreis- und Verbandspokal) wird keine Liste angeboten.

Im Pokal-Wettbewerb müssen die Vereine also selbst nachhalten, wann ein Spieler in welchem Wettbewerb (Kreis- oder Verbandspokal) seine fünfte gelbe Karte erhalten hat. Da aber sowohl in den Kreisen als auch im Verband meist nicht mehr als fünf Runden gespielt werden, sollte in diesen beiden Wettbewerben kaum jemand auf fünf gelbe Karten in einer Spielzeit kommen.

Die Anzahl der Gelben Karten eines Spielers werden in den Meisterschaftsspielen für jede einzelne Mannschaft aufgeführt und sind in der im DFBnet nach jedem Spieltag erzeugten Exel-Liste einzusehen.

Eine Zusammenzählung der Gelben Karten in den jeweiligen Mannschaften in der Meisterschaft und im Pokal erfolgt nicht. Es wird wettbewerbsbezogen und jede Mannschaft für sich alleine gewertet.

Daher ist für die Vereine problemlos zu erkennen, wann ein Spieler in den Meisterschafts-spielen in welcher Mannschaft seine fünfte gelbe Karte bekommen hat und danach für die nächstfolgende Woche für alle Spiele seines Vereins, längstens jedoch für ein Pflichtspiel dieser Mannschaft, gesperrt ist.

Hat er diese fünfte Gelbe Karte in der 1. Mannschaft bekommen, kann er sie natürlich auch in einem angesetzten Pokalspiel absitzen.

In seiner Sitzung am 17.09.2014 hat der VFA daher die folgende Änderung des Punktes 9 in den Durchführungsbestimmungen beschlossen:

9. Sperre nach der fünften Gelben Karte in Pflichtspielen des Vereins:

Erhält ein Spieler innerhalb einer Spielzeit die fünfte Gelbe Karte im selben Wettbewerb und in derselben Mannschaft (1., 2., 3., 4. usw.) seines Vereins, ist der Spieler automatisch für die nächstfolgende Woche für alle Spiele seines Vereins, längstens jedoch für ein Pflichtspiel der Mannschaft, in der er die fünfte Gelbe Karte erhalten hat, gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer besonderen Benachrichtigung bedarf.

Eine Zusammenzählung der Gelben Karten in den jeweiligen Mannschaften in der Meisterschaft und im Pokal erfolgt nicht. Jede Mannschaft wird für sich alleine gewertet.

Für jede weitere fünfte Gelbe Karte (zehnte, fünfzehnte usw.) im selben Wettbewerb und in der selben Mannschaft innerhalb einer Spielzeit wird nach den Bestimmungen des Satzes 1 verfahren.

Diese Regelung ist ab der Veröffentlichung in den AM Online gültig für alle

FVN-Frauenspielklassen und von der Oberliga bis zur Kreisliga C.